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Welche Vorteile bringt mir ein hörgeräteabo?Hörgeräte mieten statt kaufen. Sparen Sie zig-tausende Franken mit einem hörgeräteabo gegenüber dem Direktkauf. Alle 3 Jahre neue Hörsystemtechnik. Nach der Mindest Abonnement Laufzeit von 36 Monaten und sofern vom Hersteller der Hörgeräte eine neue Hörsystem-Palette erhältlich ist, haben Sie die Möglichkeit, auf neue Hörgeräte zu wechseln. Kleine, monatliche Abo-Raten anstelle hoher Anschaffungskosten für Hörgeräte. Sie erhalten bereits ab monatlich 59 Fr. (1 Hörgerät) oder 118Fr. (2 Hörgeräte) ein Marken Hörgerät vom Hörgeräte-Akustiker angepasst. Ab dem 37.Monat bezahlen Sie nur noch 50% Ihrer Abo-Kosten, sofern Sie sich gegen ein neues Hörgerätmodell entscheiden. Garantie & Service inklusive. Die Dienstleistung des Hörgeräte Akustikers, Feinjustierungen und Fernanpassungen sind inklusive.
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Wie funktioniert der Bestellprozess?1) Anmeldung für ein kostenloses Probetragen im Fachgeschäft der HÖR AG, Nägeli & Kammermann in St.Gallen oder bei einem Partnerakustiker in Ihrer Nähe. Telefonische Auskunft unter der Nummer: 071 577 11 77 2) Die Hörgeräte Ausprobe beträgt maximal 30 Tage (Probe-Hörgeräte). Entscheiden Sie sich nach der Ausprobe für ein hörgeräteabo mit fortlaufenden Abonnementzahlungen, kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande.
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Wie lange ist die Mindestlaufzeit des Abonnementes ?Entscheidet Sie sich für ein hörgeräteabo wird dies vertraglich vereinbart und verpflichtet Sie zur monatlichen Einzahlung der Prämie. Die Mindestlaufzeit des Hörgeräte Abonnements beträgt 36 Monate.
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Wie sind die Rücktritts- und Kündigungsbedingungen?Nach einer Abonnements-Laufzeit von 36 Monaten bekommen Sie 3 Möglichkeiten: 1) sich wieder ein neues Hörgerät anzuschaffen 2) nur noch die Hälfte der Abonnementskosten zu bezahlen 3) den Vertrag auf das Ende eines Monats zu kündigen. Mit einer Kündigung gehen die Hörgeräte wieder zurück an den Anbieter. Ohne Kündigung läuft der Vertrag unbefristet weiter. Die Kündigung bedarf schriftlicher Form und muss an die Adresse des Anbieters erfolgen. Andernfalls läuft das Abo weiter. Bei einem Todesfall erlischt das hörgeräteabo. Die Hörgeräte sind nach in Kenntnis Setzung innerhalb 10 Tagen an den Anbieter auf eigene Kosten zurückzusenden oder im Fachgeschäft abzugeben.
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Wie oft sind Feineinstellungen notwendig?Das Gehör sollte regelmässig überprüft werden. Wir empfehlen dies 1x pro Jahr vorzunehmen. Nachjustierungen können bei Ihrem Anbieter durchgeführt werden. Sie haben zudem die Möglichkeit eines digitalen Supportes via Ferneinstellung der Hörgeräte. Für die Feinjustierung via Fernanpassung der Bluetooth-Hörgeräte benötigen Sie ein Smartphone.
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Zahlt mir die AHV oder IV einen Beitrag?Ja, das ist möglich. Wir begleiten Sie gerne bei den notwendigen Schritten rund um die fachärztliche Abklärung durch einen Ohrenarzt und die Anmeldung an die Sozialversicherung Ihres Wohnkantons.
In 3 Schritten zum besseren Hören
1.Schritt
Hörgerät auswählen,
vor Ort angepasst oder
zu Ihnen nach Hause gesandt
2.Schritt
Hörgerät 30 Tage testen
mit Service vor Ort,
oder via Fernanpassung
über Ihr Handy
3.Schritt
hörgeräte-Abo wählen,
sorgenfrei Hören
und nach 3 Jahren
das neuste Hörgerät erhalten
Die Macher von
Hörgeräteakustiker + Inhaber HÖR AG, St.Gallen
Hansruedi Nägeli & Cornel Kammermann
Die Hör AG, Nägeli & Kammermann versorgt Sie mit hochwertigen medizinischen Produkten zu einem wettbewerbsfähigen Preis.
Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Das HÖR AG Team steht für fortschrittliche Hörsysteme, Hörberatung, Hörtest, Hörgeräte, Hörprävention & Hörpflege.
Alle Produkte auf dieser Seite werden von der Firma HÖR AG, Nägeli & Kammermann angeboten. Ihr kompetenter Hörgeräte Akustiker.
Kontakt
HÖR AG, Nägeli & Kammermann
Zürcherstrasse 84
9000 St. Gallen
Hotline: 09:00 - 17:00 Uhr
Montag - Freitag
071 577 11 77
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0.- bis 2600.- Fr.
Anzahlung, je nach Technikwahl
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1 Hörgerät
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Leistung Sozialversicherung
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