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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen - HÖR AG, Nägeli & Kammermann
Stand 13.Januar 2026
 
1. Geltungsbereich    
​Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle über den Online-Shop der HÖR AG, Nägeli & Kammermann (nachfolgend „HÖR AG“ genannt) oder im Fachgeschäft getätigten Bestellungen und abgeschlossenen Verträge (Hörgeräte Kauf und Zubehör).​
 
2. Angebot
Das Angebot richtet sich an natürliche Kundschaft mit Wohnsitz resp. juristische Kundschaft mit Sitz in der Schweiz. Lieferungen erfolgen nur an Adressen in der Schweiz. Das Angebot gilt, solange es im Online-Shop ersichtlich ist und/oder der Vorrat reicht. Preis- und Sortimentsänderungen sind jederzeit möglich. Die in Werbung, Prospekten, im Online-Shop usw. gezeigten Abbildungen sowie sämtliche Angaben zu den Produkten dienen der Illustration und sind unverbindlich.
 
3. Bestellung / Vertragsabschluss
Eine Bestellung gilt als verbindliches Angebot an die HÖR AG zum Abschluss eines Vertrages. Die HÖR AG ist ohne Nennung von Gründen frei, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall wird die Kundschaft informiert und allfällig bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere erfolgt keine Nachsendung von nicht lieferbaren Produkten. Nach erfolgter Bestellung über den Online Shop oder über das Fachgeschäft der HÖR AG prüfen wir, ob alle Artikel verfügbar sind. Es erfolgt die Voreinstellung des Probe-Hörgerätes durch die HÖR AG und die Bestellung wird Ihnen im Fachgeschäft angepasst und übergeben oder auf dem Postweg zugestellt. Für die Zustellung auf dem Postweg wird im Voraus ein Tonaudiogramm benötigt. Dieses lassen Sie entweder bei einem Ohrenarzt oder einem Hörgeräte-Akustiker erstellen und der HÖR AG zukommen. Bestellung über den Online Shop werden Ihnen nach Erhalt der Vorauszahlung zugesandt. Kontoangaben / IBAN Nummer: CH36 8080 8007 7287 1899 3 (Raiffeisenbank Winterthur, Begünstigter: HÖR AG, Nägeli & Kammermann, Zürcherstrasse 84, 9000 St. Gallen). Per Kreditkarten über Anbieter: Wix Payments. Sobald Sie die Probe-Hörgeräte erhalten haben, führt der/die Hörgeräte-Akustiker/in zusammen mit Ihnen eine Kontrolle und eventuelle Justierung der Probe-Hörgeräte via Fernanpassung durch.
 
4. Hörgeräte Ausprobe
Erste Testphase (30 Tage): Ab dem Datum der allerersten Abgabe beginnt Ihre Ausprobe der Hörgeräte. Ab diesem Zeitpunkt steht Ihnen eine 30-tägige Testphase zur Verfügung, in der die Hörgeräte kostenlos bereitgestellt werden.
Erweiterte Testphase (zusätzliche 30 Tage): Im zweiten Monat wird eine Mietgebühr von CHF 99.- für die Ausprobe fällig, unabhängig davon, ob Sie sich später für den Kauf, die Miete oder die Rückgabe der Hörgeräte entscheiden. Weitere Vereinbarungen zu verlängerten Testphasen und deren Konditionen sind schriftlich festzuhalten. Rückgabefrist: Die Rückgabe der Geräte erfolgt spätestens nach 30 oder 60 Tagen oder nach schriftlicher Absprache. 
Werden die zur Verfügung gestellten Hörgeräte nicht wie vereinbart zurückgeben, verpflichtet Sie dies zur Bezahlung des entsprechenden Kaufpreises der Hörgeräte. Bei Verlust oder Beschädigung tragen Sie die anfallenden Kosten. Zubehör (z.B. Batterien, Reinigungssets) werden separat verrechnet. Wurden für Sie Otoplastiken oder Im-Ohr-Hörgeräte Schalen hergestellt, tragen Sie in jedem Fall die Kosten in der Höhe von 199 Fr. pro Ohr für die Erstellung der individuell angefertigten Teile.

5. Bestätigung des Erhalts
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie den Erhalt der Hörgeräte, des Zubehörs und gegebenenfalls individuell angefertigter Ohrpassstücke. Die ersten zwei Stunden der Arbeitszeit des Akustikers (z. B. Beratung, Anpassung, Nachkontrollen) sind kostenfrei. Jede weitere angefangene Stunde wird mit CHF 150.-/Std. in Rechnung gestellt. Zubehör sowie angepasste Ohrpassstücke werden separat verrechnet.

6. Terminabsagen
Termine müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden. Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr in Höhe eines halben Stundensatzes (CHF 75.-) berechnet.

7. Preis
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) Sämtliche Preisangaben sind Richtpreise, die laufend dem Markt angepasst werden und verstehen sich bei Versand netto, ohne Verpackungs- und Versandkosten, ab unserem Domizil in der vereinbarten Währung, ohne irgendwelche Abzüge. Massgebend ist der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Sonderangebote gelten nur auf der Grundlage eines schriftlichen Angebots.
 
8. Zahlungsbedingungen / Rückgaberecht
Wir behalten uns das Recht vor, eine Anzahlung im voraus oder eine andere finanzielle Garantie vor der Annahme oder der Ausführung der Bestellung zu verlangen. Die Rechnungen sind ohne Diskont zu zahlen. Aus hygienischen und vertraglichen Gründen kann auf allen Produkten kein Rückgaberecht geltend gemacht werden. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb 14 Tagen netto ohne Skontoabzug ab Rechnungsdatum zahlbar und fällig. Zahlungsverzug berechtigt die HÖR AG vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern. Bei Zahlungsverzug werden bei der 2. Mahnung Mahngebühren in Höhe von Fr. 30.- und bei der 3. Mahnung in Höhe von Fr. 100.- zusätzlich zum Rechnungsbetrag verrechnet. Auf fällige Zahlungen wird ein Verzugszins in Höhe von 5% ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Begleichung der Forderung berechnet.
Kreditkartenzahlungen, Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Eine Verrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
 
9. Bonitätsprüfung
Als Kunde/in erklären Sie ihr ausdrückliches Einverständnis, dass Ihre Daten ausschliesslich zum Zwecke des Gläubigerschutzes verwendet werden dürfen.
 
10. Eigentumsvorbehalt / Rücktritt
Das Eigentum der Hörgeräte (und Probe-Hörgeräte) bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bei der HÖR AG. Wir sind berechtigt einen entsprechenden Eintrag im Register vorzunehmen.
 
11. Versicherung & Verlust
Für eine Versicherung der Hörgeräte und des Zubehörs bei Kauf sind Sie als Kunde/in selbst zuständig.
 
12. Garantie

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche werden wegbedungen und an deren Stelle tritt für alle angebotenen Produkte eine Garantie gemäss fabrikneuen Produkten für nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler.
Die Garantie beträgt 4 Jahre auf Hörgeräte, 2 Jahre auf Zubehör und 3 Monate auf Otoplastiken (Ohrpassstücke), jeweils ab Rechnungsdatum.
Nach Ablauf der jeweiligen Garantiefrist ist der Kunde für allfällige Reparaturen oder den Ersatz der Produkte, insbesondere von Otoplastiken (Ohrpassstücken), selbst verantwortlich; entsprechende Kosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Die HÖR AG bietet optional ein jährliches Service-Abo an, welches zusätzliche Serviceleistungen sowie einen erweiterten Schutz für bestimmte Komponenten umfassen kann. Umfang und Bedingungen des Service-Abos sind in Ziffer 13 dieser AGB geregelt.
Bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen erlischt die Garantieverpflichtung. Für Produkte, an denen vom Käufer oder von Dritten Änderungen oder Reparaturen vorgenommen wurden, ist die Garantie verwirkt.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, unsachgemässer Installation oder Bedienung sowie nicht ausdrücklich von uns autorisierter Nachbesserungs-, Wartungs- oder Änderungsarbeiten.
Garantieansprüche berechtigen weder zum Vertragsrücktritt noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
 
13. Service-Abo, Ersatzgeräte und Garantieabwicklung
Die HÖR AG bietet Kundinnen und Kunden optional ein jährliches Service-Abo für Hörgeräte an. Das Service-Abo stellt eine freiwillige Zusatzleistung dar und ist kein Bestandteil des Kaufvertrags, sofern es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die im Service-Abo enthaltenen Leistungen gelten ausschliesslich während der aktiven Laufzeit eines gültigen Service-Abos.
Service-Abo: Das Service-Abo kostet CHF 250.– pro Jahr.
Ab dem zweiten aufeinanderfolgenden Vertragsjahr beträgt der Preis CHF 225.– pro Jahr (10 % Treuerabatt).
Mit einem aktiven Service-Abo sind folgende Leistungen inbegriffen:

  • Kostenlose Pflege- und Reinigungsarbeiten an den Hörgeräten im Fachgeschäft (z. B. Filter- und Dome-Wechsel)

  • Reinigung von Otoplastiken

  • Erweiterter Garantieschutz auf den Lautsprecher (externer Hörer)

  • Kostenlose Sitzungen beim Hörgeräte-Akustiker für Service-, Kontroll- und Nachjustierungsarbeiten

  • Kostenlose Bereitstellung, Programmierung und Anpassung von Ersatzgeräten bei Bedarf und nach Verfügbarkeit während der Dauer von Reparaturen; ein Rechtsanspruch auf die Abgabe eines Ersatzgeräts besteht nicht.

  • Kostenlose Abwicklung von Garantie- und Reparaturfällen, einschliesslich: Programmierung reparierter oder ersetzter Hörgeräte, erneute individuelle Anpassung an den Kunden nach Reparaturen, Kopplung und Wiederherstellung von Verbindungen mit Mobiltelefonen oder anderen kompatiblen Endgeräten

Ersatzgeräte ohne Service-Abo: Ohne abgeschlossenes Service-Abo wird für die Programmierung und Anpassung von Ersatzgeräten eine Pauschale von CHF 35.– erhoben. Diese Pauschale gilt unabhängig davon, ob ein oder zwei Hörgeräte betroffen sind.
Garantie- und Reparaturabwicklung ohne Service-Abo: Ohne aktives Service-Abo werden Leistungen im Zusammenhang mit Garantie- oder Reparaturfällen – insbesondere Programmierung, erneute Anpassung der Hörgeräte nach Rückerhalt vom Hersteller sowie die Kopplung mit Mobiltelefonen oder anderen Endgeräten – gemäss dem jeweils gültigen Stundentarif des Hörgeräte-Akustikers von CHF 150.– pro Stunde verrechnet.
 
14. Haftung
Werden Produkte mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat die Kundschaft diese, unbeschadet ihrer Garantierechte, sofort beim Dienstleister (z.B. Spediteur, Post) zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Die Kundschaft ist verpflichtet, sich eine Schadenbestätigungs- meldung des Dienstleisters (z.B. Spediteur, Post) aushändigen zu lassen. Alle Transportschäden sind zusätzlich unverzüglich dem Anbieter, hier die HÖR AG zu melden.
 
15. Ausschluss der Haftung für die Kompatibilität von Mobiltelefonen oder anderen Multimedia-Geräten
Der Hörgeräte-Akustiker übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität von Hörgeräten mit Mobiltelefonen oder anderen Multimedia-Geräten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Computer und Fernseher. Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass seine Geräte mit seinen Hörgeräten kompatibel sind. Der Hörgeräte-Akustiker kann keine Haftung für Schäden oder Störungen übernehmen, die durch die Verwendung von Mobiltelefonen oder anderen Multimedia-Geräten in Verbindung mit Hörgeräten entstehen.
 
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag findet schweizerisches Recht Anwendung. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist St.Gallen.

Hansruedi Nägeli & Cornel Kammermann Hörgeräte Experten

Wir beraten

Sie gerne

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HÖR AG, Nägeli & Kammermann

Zürcherstrasse 84

9000 St.Gallen

Gratis Telefonberatung

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