
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Produkte, Dienstleistungen und Hörgeräte-Abonnements auf www.hoerag.ch
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Produkte, Dienstleistungen und Hörgeräte-Abonnements auf www.hoerag.ch
Stand: 5. September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen, Verträge, Produkte und Dienstleistungen, die über www.hoerag.ch, telefonisch, schriftlich oder in einem Fachgeschäft abgeschlossen beziehungsweise bezogen werden.
Auf www.hoerag.ch werden Produkte und Dienstleistungen von zwei rechtlich selbständigen Unternehmen angeboten:
HÖR AG, Nägeli & Kammermann
Zürcherstrasse 84
9000 St. Gallen
Schweiz
nachfolgend „HÖR AG“ genannt.
Die HÖR AG ist insbesondere Vertragspartnerin bei:
-
dem Kauf von Hörgeräten;
-
dem Kauf von Zubehör;
-
individuell angefertigten Produkten;
-
Beratungs-, Anpassungs- und Serviceleistungen;
-
dem Service-Abo der HÖR AG.
Hörgeräteabo GmbH
Zürcherstrasse 84
9000 St. Gallen
Schweiz
nachfolgend „Hörgeräteabo GmbH“ genannt.
Die Hörgeräteabo GmbH ist insbesondere Vertragspartnerin bei:
-
der Miete von Hörgeräten im Rahmen eines Hörgeräte-Abonnements;
-
damit verbundenen Service- und Reparaturleistungen;
-
weiteren ausdrücklich von der Hörgeräteabo GmbH angebotenen Produkten oder Leistungen.
Der jeweils zuständige Vertragspartner wird beim jeweiligen Angebot und spätestens vor Abschluss des Vertrages ausgewiesen.
Werden im Rahmen eines Bestellvorgangs Produkte oder Dienstleistungen beider Gesellschaften bezogen, entstehen jeweils separate Vertragsverhältnisse mit der betreffenden Gesellschaft.
2. Kundschaft und Liefergebiet
Das Angebot richtet sich an natürliche Personen mit Wohnsitz sowie juristische Personen mit Sitz in der Schweiz.
Der Abschluss eines Hörgeräte-Abonnements ist nur für volljährige Personen möglich.
Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur an Adressen in der Schweiz.
3. Angebot und Produktinformationen
Das Angebot gilt, solange es auf www.hoerag.ch beziehungsweise im Fachgeschäft ersichtlich und verfügbar ist.
Preis-, Produkt- und Sortimentsänderungen bleiben vorbehalten.
Abbildungen, technische Daten, Beschreibungen und sonstige Angaben zu Produkten dienen der Information und Illustration. Geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten.
4. Bestellung und Vertragsabschluss
Eine Bestellung gilt als verbindliches Angebot der Kundin oder des Kunden zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweils bezeichneten Vertragspartner.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Bestellung ausdrücklich angenommen, bestätigt oder die entsprechende Leistung erbracht beziehungsweise das Produkt übergeben wurde.
Die HÖR AG beziehungsweise die Hörgeräteabo GmbH kann Bestellungen insbesondere bei Nichtverfügbarkeit, fehlenden notwendigen Unterlagen oder nach einer Bonitätsprüfung ablehnen.
Bereits geleistete Zahlungen für eine nicht angenommene Bestellung werden zurückerstattet.
5. Hörgeräte-Testphase
Für zur Ausprobe abgegebene Hörgeräte gelten folgende Bedingungen.
5.1 Erste Testphase
Ab dem Datum der erstmaligen Abgabe beginnt eine kostenlose Testphase von 30 Tagen.
Während dieser Zeit werden die vereinbarten Probe-Hörgeräte zur Ausprobe bereitgestellt.
5.2 Erweiterte Testphase
Die Testphase kann um weitere 30 Tage verlängert werden.
Für diesen zweiten Monat wird eine Test- beziehungsweise Mietgebühr von CHF 99.– erhoben.
Diese Gebühr wird unabhängig davon geschuldet, ob sich die Kundin oder der Kunde anschliessend für einen Kauf, ein Hörgeräte-Abonnement oder die Rückgabe der Hörgeräte entscheidet.
Abweichende oder längere Testphasen bedürfen einer individuellen Vereinbarung.
5.3 Rückgabe
Die Probe-Hörgeräte sind spätestens nach Ablauf der vereinbarten Testphase beziehungsweise innerhalb der ausdrücklich vereinbarten Rückgabefrist zurückzugeben.
Werden die zur Verfügung gestellten Hörgeräte nicht fristgerecht zurückgegeben, kann der entsprechende Kauf- beziehungsweise Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt werden.
Bei Verlust oder Beschädigung können die dadurch entstandenen Kosten der Kundin oder dem Kunden verrechnet werden.
Zubehör wie Batterien oder Reinigungsprodukte wird separat verrechnet.
Individuell angefertigte Otoplastiken oder Im-Ohr-Hörgeräteschalen werden unabhängig vom späteren Kauf- oder Aboentscheid mit CHF 199.– pro Ohr verrechnet.
6. Anpassung und Fernanpassung
Hörgeräte können im Fachgeschäft angepasst und übergeben oder, sofern dies vereinbart und fachlich möglich ist, auf dem Postweg zugestellt werden.
Für eine Versorgung auf dem Postweg wird vorgängig ein geeignetes Tonaudiogramm benötigt.
Dieses kann beispielsweise bei einer Fachärztin oder einem Facharzt beziehungsweise bei einer Hörakustikerin oder einem Hörakustiker erstellt und dem jeweiligen Vertragspartner übermittelt werden.
Nach Erhalt der Hörgeräte können Kontrollen und Nachjustierungen, soweit technisch möglich und vereinbart, auch mittels Fernanpassung durchgeführt werden.
7. Beratungs- und Arbeitszeit
Sofern im konkreten Angebot nichts anderes vereinbart wird, sind bei einer Hörgeräte-Ausprobe die ersten zwei Stunden Arbeitszeit der Hörakustikerin beziehungsweise des Hörakustikers für Beratung, Anpassung und Nachkontrollen kostenlos.
Jede weitere angefangene Stunde wird mit dem jeweils geltenden Stundentarif verrechnet.
Der derzeitige Stundentarif beträgt CHF 150.– pro Stunde.
Vorbehalten bleiben Leistungen, die ausdrücklich in einem Service-Abo oder Hörgeräte-Abonnement enthalten sind.
8. Termine und Terminabsagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Termine müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt oder verschoben werden.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann eine Ausfallgebühr von derzeit CHF 75.– verrechnet werden.
9. Preise
Alle Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive Mehrwertsteuer.
Massgebend ist der zum Zeitpunkt der Bestellung beziehungsweise des Vertragsabschlusses vereinbarte Preis.
Allfällige Versand-, Verpackungs- oder sonstige Zusatzkosten werden separat ausgewiesen beziehungsweise vereinbart.
Individuelle Angebote und Sonderkonditionen gelten gemäss der jeweiligen Offerte oder Vereinbarung.
10. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Die HÖR AG beziehungsweise die Hörgeräteabo GmbH kann für bestimmte Produkte oder Verträge eine Vorauszahlung, Anzahlung oder andere angemessene finanzielle Sicherheit verlangen.
Bei Zahlungsverzug können zusätzlich zum offenen Rechnungsbetrag folgende Mahngebühren erhoben werden:
-
zweite Mahnung: CHF 30.–;
-
dritte Mahnung: CHF 100.–.
Auf fällige Forderungen kann ein Verzugszins von 5 % pro Jahr berechnet werden.
Weitergehende gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben vorbehalten.
11. Bonitätsprüfung
Soweit dies insbesondere für den Abschluss eines Hörgeräte-Abonnements oder für andere Vertragsverhältnisse mit wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen erforderlich ist, kann eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden.
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
12. Rückgabe und Widerruf bei Kaufprodukten
Soweit beim jeweiligen Produkt oder Vertrag nicht ausdrücklich ein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht angeboten wird, besteht nach Vertragsabschluss grundsätzlich kein freiwilliges Rückgabe- oder Widerrufsrecht.
Davon unberührt bleiben:
-
die ausdrücklich vereinbarte Hörgeräte-Testphase;
-
gesetzliche Gewährleistungsansprüche;
-
ausdrücklich gewährte Garantieleistungen;
-
sonstige zwingende gesetzliche Rechte.
Individuell hergestellte oder auf persönliche Anforderungen angepasste Produkte, insbesondere Otoplastiken, individueller Gehörschutz, Im-Ohr-Schalen und individuell gefertigte In-Ear-Lösungen, können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden, soweit kein Mangel vorliegt.
TEIL II – KAUF, GARANTIE UND SERVICE
13. Eigentum bei Kaufprodukten
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben verkaufte Hörgeräte und andere Produkte im Eigentum des jeweiligen Vertragspartners.
Der jeweilige Verkäufer ist berechtigt, soweit erforderlich und gesetzlich zulässig, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.
14. Gesetzliche Gewährleistung
Für verkaufte Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Schweizer Rechts.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Kundin oder des Kunden werden durch eine zusätzlich gewährte freiwillige Garantie nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
Festgestellte Mängel sind dem jeweiligen Vertragspartner möglichst zeitnah mitzuteilen.
15. Freiwillige Garantie
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gewähren die HÖR AG beziehungsweise die Hörgeräteabo GmbH als jeweilige Vertragspartnerin eine freiwillige Garantie auf die von ihr verkauften Hörgeräte.
Diese freiwillige Garantie beträgt:
-
4 Jahre auf Hörgeräte;
-
2 Jahre auf Zubehör;
-
3 Monate auf Otoplastiken beziehungsweise Ohrpassstücke.
Die jeweilige Garantiefrist beginnt mit dem Rechnungs- beziehungsweise Übergabedatum.
Die Garantie umfasst insbesondere nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler.
Von der freiwilligen Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schäden infolge:
-
natürlicher oder übermässiger Abnutzung;
-
unsachgemässer Verwendung oder Bedienung;
-
unsachgemässer Pflege;
-
äusserer Beschädigung;
-
nicht autorisierter Reparaturen;
-
Veränderungen oder Eingriffe durch die Kundin beziehungsweise den Kunden oder durch Dritte.
Für Produkte oder Leistungen, für welche ausdrücklich andere Garantiebedingungen vereinbart wurden, gelten die entsprechenden besonderen Bestimmungen.
16. Versicherung und Verlust bei gekauften Hörgeräten
Nach dem Kauf ist die Kundin oder der Kunde selbst dafür verantwortlich, die Hörgeräte und das Zubehör bei Bedarf gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung zu versichern.
17. Service-Abo der HÖR AG
Die HÖR AG bietet für gekaufte Hörgeräte optional ein jährliches Service-Abo an.
Das Service-Abo ist eine freiwillige Zusatzleistung und wird nur Vertragsbestandteil, wenn es ausdrücklich abgeschlossen wurde.
Der derzeitige Preis beträgt:
-
erstes Vertragsjahr: CHF 250.–;
-
ab dem zweiten unmittelbar aufeinanderfolgenden Vertragsjahr: CHF 225.– pro Jahr.
Während eines aktiven Service-Abos sind insbesondere folgende Leistungen enthalten:
-
Pflege und Reinigung der Hörgeräte im Fachgeschäft;
-
Filter- und Dome-Wechsel;
-
Reinigung von Otoplastiken;
-
erweiterter Schutz auf externe Lautsprecher beziehungsweise Hörer;
-
Service-, Kontroll- und Nachjustierungstermine;
-
Bereitstellung, Programmierung und Anpassung von Ersatzgeräten bei Bedarf und nach Verfügbarkeit während einer Reparatur;
-
Programmierung reparierter oder ersetzter Hörgeräte;
-
erneute individuelle Anpassung nach einer Reparatur;
-
Wiederherstellung von Verbindungen mit kompatiblen Mobiltelefonen und anderen Endgeräten.
Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Ersatzgeräts besteht nicht.
Leistungen ohne Service-Abo
Ohne aktives Service-Abo kann für die Programmierung und Anpassung von Ersatzgeräten eine Pauschale von derzeit CHF 35.– erhoben werden.
Diese Pauschale gilt unabhängig davon, ob ein oder zwei Hörgeräte betroffen sind.
Weitere Leistungen im Zusammenhang mit Garantie- oder Reparaturfällen, insbesondere Programmierung, erneute Anpassung oder Kopplung mit Endgeräten, können ohne aktives Service-Abo zum jeweils geltenden Stundentarif verrechnet werden.
Laufzeit und Kündigung
Das Service-Abo wird in der Regel für eine Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Abweichende Laufzeiten oder individuelle Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
Die Kündigung des Service-Abos ist jeweils auf Ende der vereinbarten Jahreslaufzeit möglich.
Sofern im Einzelfall eine abweichende Laufzeit oder Kündigungsregelung vereinbart wurde, gilt die entsprechende individuelle Vereinbarung.
TEIL III – HÖRGERÄTE-ABONNEMENT DER HÖRGERÄTEABO GMBH
18. Gegenstand des Hörgeräte-Abonnements
Beim Hörgeräte-Abonnement stellt die Hörgeräteabo GmbH der Kundin oder dem Kunden Hörgeräte gegen Zahlung der vereinbarten Abonnementgebühr zur Nutzung zur Verfügung.
Die Hörgeräte bleiben während der Vertragsdauer Eigentum der Hörgeräteabo GmbH.
Der monatliche Abonnementpreis und eine allfällige Anzahlung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Vertrag.
19. Anzahlung
Für bestimmte Hörgeräte oder Abonnementmodelle kann bei Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangt werden.
Die Höhe einer allfälligen Anzahlung wird vor Vertragsabschluss bekannt gegeben.
Auch beim späteren Bezug eines neuen Hörgeräts kann für bestimmte Modelle erneut eine Anzahlung verlangt werden.
20. Mindestlaufzeit und Vertragsdauer
Die Mindestlaufzeit eines Hörgeräte-Abonnements beträgt bei jedem Neuabschluss 36 Monate.
Während der Mindestlaufzeit ist die vereinbarte monatliche Abonnementgebühr geschuldet, soweit diese AGB oder eine individuelle Vereinbarung keine ausdrücklich geregelte Ausnahme vorsehen.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft das Abonnement mit den bestehenden Hörgeräten weiter und kann danach nach Massgabe von Ziffer 21 jeweils auf Ende eines Monats gekündigt werden.
Die maximale Laufzeit eines einzelnen Hörgeräte-Abonnementvertrages beträgt 72 Monate.
Neue Hörgeräte nach Ablauf der Mindestlaufzeit
Nach Ablauf der ersten 36 Monate besteht die Möglichkeit, neue Hörgeräte zu beziehen.
Wird hierfür ein neuer Hörgeräte-Abonnementvertrag abgeschlossen, beginnt mit diesem neuen Vertragsabschluss erneut eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten.
Für bestimmte Hörgeräte kann bei diesem Neuabschluss erneut eine Anzahlung erforderlich sein.
21. Kündigung
Eine ordentliche Kündigung des Hörgeräte-Abonnements ist erstmals nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 36 Monaten möglich.
Danach kann das Abonnement schriftlich jeweils auf Ende eines Monats gekündigt werden.
Die Kündigung ist an die Hörgeräteabo GmbH zu richten.
Nach Beendigung des Abonnements sind die Hörgeräte innerhalb von 10 Tagen im Fachgeschäft zurückzugeben oder auf eigene Kosten an die Hörgeräteabo GmbH zurückzusenden.
22. Eigentum und sorgfältige Behandlung
Die im Rahmen eines Hörgeräte-Abonnements abgegebenen Hörgeräte bleiben während der gesamten Vertragsdauer Eigentum der Hörgeräteabo GmbH.
Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, die Hörgeräte sorgfältig zu behandeln, angemessen aufzubewahren und vor Verlust und Beschädigung zu schützen.
Bei Vertragsende sind die Geräte vollständig und innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben.
23. Verspätete oder unterlassene Rückgabe
Werden die Hörgeräte nach Vertragsende nicht innerhalb der vorgesehenen Frist zurückgegeben, kann die vereinbarte Abonnementgebühr bis zur tatsächlichen Rückgabe weiterverrechnet werden.
Derzeit gelten für eine verspätete Rückgabe folgende Beträge:
-
CHF 55.– pro Monat für ein Hörgerät;
-
CHF 99.– pro Monat für zwei Hörgeräte.
Weitergehende Ansprüche bei endgültiger Nicht-Rückgabe oder Verlust bleiben vorbehalten.
24. Todesfall
Im Todesfall endet das Hörgeräte-Abonnement mit dem Zeitpunkt, an dem die Hörgeräteabo GmbH schriftlich über den Todesfall informiert wird.
Bereits für den Zeitraum vor dieser Mitteilung geleistete Abonnementzahlungen werden nicht rückwirkend zurückerstattet.
Die Angehörigen beziehungsweise die für den Nachlass zuständigen Personen haben die Hörgeräte innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung im Fachgeschäft zurückzugeben oder auf eigene Kosten an die Hörgeräteabo GmbH zurückzusenden.
Bei verspäteter Rückgabe können die in Ziffer 23 genannten Beträge bis zur tatsächlichen Rückgabe weiterverrechnet werden.
25. Verlust und Beschädigung von Abo-Hörgeräten
Bei Verlust eines im Rahmen des Hörgeräte-Abonnements überlassenen Hörgeräts kann ein Wiederbeschaffungswert von CHF 1’050.– bis CHF 1’450.– pro Hörgerät verrechnet werden.
Die konkrete Höhe des Wiederbeschaffungswertes richtet sich nach dem jeweiligen Hörgerätemodell beziehungsweise der vereinbarten Gerätekategorie.
Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob Verlust oder Beschädigung über eine persönliche Haftpflicht- oder andere Versicherung gedeckt ist.
Wird nach einem Verlust ein Ersatzhörgerät durch die Hörgeräteabo GmbH bereitgestellt, kann erneut eine Anzahlung verlangt werden.
Schadenfalldeckung
Gemäss den bisherigen Vertragsbedingungen ist während der Laufzeit des Hörgeräte-Abonnements die Deckung eines Schadenfalls vorgesehen.
26. Garantie und Reparaturen im Hörgeräte-Abonnement
Für Hörgeräte im Hörgeräte-Abonnement gewährt die Hörgeräteabo GmbH während der aktiven Vertragsdauer eine vertragliche Garantieleistung von bis zu 72 Monaten, entsprechend der maximalen Laufzeit des Abonnements.
Diese Garantieleistung ist eine freiwillige Leistung der Hörgeräteabo GmbH.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Nicht von der freiwilligen Garantieleistung umfasst sind insbesondere Schäden infolge:
-
unsachgemässer Verwendung oder Bedienung;
-
nicht bestimmungsgemässer Behandlung;
-
nicht autorisierter Reparaturen oder Veränderungen;
-
anderer ausdrücklich von der Garantieleistung ausgeschlossener Umstände.
Für Otoplastiken beziehungsweise Ohrpassstücke gilt eine Garantie von 3 Monaten.
Leistungen oder Reparaturen, die durch Dritte wie IV oder Suva übernommen werden, können entsprechend den jeweils geltenden Voraussetzungen gegenüber diesen Stellen abgerechnet werden.
27. Ersatzgeräte im Hörgeräte-Abonnement
Während eines Reparaturfalls kann die Hörgeräteabo GmbH bei Bedarf und nach Verfügbarkeit ein Ersatzhörgerät zur Verfügung stellen.
Ein Rechtsanspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Ersatzgeräts besteht nicht.
TEIL IV – GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
28. Transportschäden
Offensichtliche Schäden an Verpackung oder Inhalt sollten möglichst unverzüglich beim Transportdienstleister und beim jeweiligen Vertragspartner gemeldet werden.
Soweit möglich, sollte eine Bestätigung des Transportschadens eingeholt und die beschädigte Verpackung zu Beweiszwecken aufbewahrt werden.
Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bleiben davon unberührt.
29. Kompatibilität mit Mobiltelefonen und anderen Endgeräten
Die Kompatibilität von Hörgeräten mit Mobiltelefonen, Computern, Fernsehern, Apps oder anderen Multimedia-Geräten kann unter anderem von Hersteller, Modell, Betriebssystem, Softwarestand und technischen Änderungen durch Dritte abhängen.
Eine dauerhafte Kompatibilität mit sämtlichen Geräten, Betriebssystemen oder zukünftigen Softwareversionen kann deshalb nicht garantiert werden.
Soweit gesetzlich zulässig, wird eine Haftung für Störungen ausgeschlossen, die ausschliesslich auf fehlender oder nachträglich weggefallener Kompatibilität mit Produkten oder Software Dritter beruhen.
30. Haftung
Die HÖR AG und die Hörgeräteabo GmbH haften jeweils ausschliesslich für ihre eigenen Vertragsverhältnisse und Leistungen.
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
31. Medizinische Informationen
Die auf www.hoerag.ch bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle medizinische Diagnose oder Behandlung.
Bei gesundheitlichen Beschwerden oder medizinischen Fragen zur persönlichen Hörsituation ist entsprechend qualifiziertes Fachpersonal beizuziehen.
32. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend der auf www.hoerag.ch veröffentlichten Datenschutzerklärung und den anwendbaren Datenschutzbestimmungen bearbeitet.
33. Geistiges Eigentum
Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Designs und andere Inhalte auf www.hoerag.ch sind urheberrechtlich beziehungsweise durch andere Immaterialgüterrechte geschützt, soweit nicht anders angegeben.
Eine über die gesetzlich zulässige Nutzung hinausgehende Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
34. Links zu Websites Dritter
www.hoerag.ch kann Links zu externen Websites enthalten.
Für Inhalte, Verfügbarkeit und Datenschutzpraktiken externer Websites sind deren jeweilige Betreiber verantwortlich.
35. Änderungen der AGB
Für ein Vertragsverhältnis ist grundsätzlich diejenige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen massgebend, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galt.
Die HÖR AG und die Hörgeräteabo GmbH können diese AGB jederzeit für zukünftige Vertragsabschlüsse ändern.
Eine neue Fassung dieser AGB führt nicht automatisch zu einer Änderung bereits bestehender Vertragsverhältnisse.
36. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Vertragsverhältnisse findet Schweizer Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, St. Gallen.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
37. Kontakt
HÖR AG, Nägeli & Kammermann
Zürcherstrasse 84
9000 St. Gallen
Schweiz
Telefon: 071 577 11 77
E-Mail: info@hoerag.ch
Hörgeräteabo GmbH
Zürcherstrasse 84
9000 St. Gallen
Schweiz
Telefon: 071 577 11 77
E-Mail: info@hoer-abo.ch

Standort & Kontakt
Schnellzugriff
Kundenservice
© 2026 by HÖR AG, Nägeli & Kammermann
.png)